Bietigheim-Bissingen 2007
"anno MMVII"


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FORSTSTRASSE

Die Straße wurde benannt vor 1940.

Namengebend: der Forst, das größere Waldgebiet im Nordosten von Bietigheim


Bietigheimer Zeitung, Kolumne "Straßennamen" ("rh"), 27. April 1985

Der Wald erregte die Geister

Die Forststraße in Bietigheim

(rh). Mit dem Wald fühlen sich die Deutschen verbunden, mit dem Forst die Bietigheimer. Wenn er stirbt, wie jetzt, erregt das die Gemüter, wenn Bäume gefällt werden sollen für Straßen oder Radwege, werden gerade diese Bäume mit dem Todeszeichen markiert, wie jetzt zahlreiche entlang des Forst-Waldrands an der Ingersheimer Straße. Doch schon früher gab es gerade um den Forst ein gewaltiges Gerangel.

Als die Wälder noch einzelnen Herrschaften gehörten, zählte ein Teil des Forstes zum Besitz der Herren von Venningen, ein anderer, wie 1491 als "Ingersheimer Forst" vom Markgrafen von Baden bezeugt, zu dessen Ländereien. Zwischen 1450 und 1460 haben die Herren. von Venningen ihren Teil des Forstes den Bietigheimern für 600 Gulden angeboten. Diese hatten jedoch kein Geld, und so kaufte der Markgraf von Baden auch diesen Teil, so daß ihm der ganze Forst gehörte. So jedenfalls vermerkt es Pfarrer Richard Stein in seiner Ortschronik "Groß- und Kleiningersheim" aus dem Jahre 1903.

Wichtig war den Bürgern Bietigheims und Ingersheims der Eckerich, das Recht, dann im Forst Eicheln und Bucheln sammeln zu können, wenn die Ernte besonders gut war. Damit wurden die Schweine gefüttert, was diesen besonders gut tat, anschließend auch den Bauern. Außerdem wurde im Wald Holz geschlagen für Bauten, die von den Gemeinden für ihre Herrschaften zu unterhalten waren, aber auch für die Wengertpfähle. Auch vom Wein hatten ja die Wengerter einen Teil abzugeben.

Als Bietigheim und Ingersheim nach der Eroberung durch Herzog Ulrich 1504 unter einem gemeinsamen Herren standen, bedachte <sic! statt "bedang"> sich Bietigheim das ältere Recht an der Nutznießung des rund 470 Hektar großen Waldes aus und wollte den Forst für sich allein haben. Stadtschreiber Sebastian Hornmold erreichte für die Ingersheimer lediglich, daß sie in den Forst durften, da ein Wolkenbruch am St. Veitstag 1504 ihre Wiesen am Neckar über schwemmt hatte und sie nicht mehr wußten, wohin mit dem Vieh. Die Ingersheimer, recht schlau, nahmen diese Sondergenehmigung als ewiges Recht und holten auch weiterhin Gras und Streu aus dem Bietigheimer Forst. Der Streit war nicht mehr zu umgehen.

Doch auch die Besigheimer, bis 1529 wieder beim Hause Württemberg, meldeten Ansprüche an. Der erste Versuch, 1511 in den Wald einzudringen mißlang. 18 Jahre später, als Besigheim wieder zu Baden gehörte, probierten es die Bürger wieder. Doch 1532 verjagte ein Vertrag zwischen Württemberg und Baden die Besigheimer aus dem Forst. Dies hinderte sie nicht, 1547, 1553 und, 1556 erneute Vorstöße wegen des Eckerichs zu wagen. Doch Herzog Christoph nahm die Bietigheimer in seinen Schutz. Das half.

Die Ingersheimer verlangten unterdessen eine klare Rechtslage, die ihnen beschieden wurde. Am 3. Dezember 1561 wird verfügt: "Der Viehtrieb mit Roß und gehörntem Vieh, auch Schweinen zur Zeit des Eckerichs, steht den Bietigheimern zu", aber erst nach der Korn- und Roggenernte. Sollten die Ingersheimer wieder einmal unter der Überschwemmung leiden, dürfen auch sie in den Forst. Der Eckerich ist für beide acht Tage gleich, dann wird er aufgeteilt. Bietigheimer dürfen dann den ganzen Tag, Ingersheimer nur vor 9 Uhr und nach 3 Uhr zum Eicheln- und Buchelnsammeln. Nachdem aber 1568 noch neue Grenzsteine gesetzt werden, wonach der Forst endgültig Bietigheim zugeschlagen wird, sind die Ingersheimer nicht mehr zu bremsen.

"Die Geister waren gewaltig erregt", schreibt Richard Stein. 1569 rotten sich Bürger zusammen und klagen gegen ihre Gemeindevertreter, die sie verkauft hätten. Die Bürger gehen von Haus zu Haus und suchen Unterstützung. Die Losung für das enge Zusammenhalten der ganzen Bevölkerung heißt: "Bei der Gemeinde zu bleiben, zu sterben und zu verderben, es gang wie es well".  Wer sich außerhalb stellte, lebte nicht mehr gut in der Gemeinde. Auch auf dem Rathaus wird nachgefragt, ob es die Gemeindevertreter mit der Bewegung halten wollten. Diese wollten sich aber an die Verträge halten, "die feierlich geschlossen worden seien".

Ungesetzlich war es, was die Ingersheimer machten. Doch der Herzog hatte ein Einsehen. Die Rädelsführer wurden vom Markgröninger Vogt aufgegriffen, insgesamt acht Männer wanderten in den Kerker, waren dort aber gut versorgt. .Die anderen Bürger durften sogar noch Eßbares liefern. Als in Stuttgart am 26. Februar 1572 im Endurteil des über eineinhalb Jahre dauernden Prozesses die Angeklagten freigesprochen wurden und dazuhin noch 1000 Gulden Entschädigung erhielten, war zwar diese Sache ausgestanden, der Forst blieb aber immer noch in Bietigheimer Hand.

Der Rechtsstreit ging weiter. 1592, also 22 Jahre nach dem Aufstand der Ingersheimer, beliefen sich die Kosten bereits auf 2000 Gulden. Und auch 1607 war das Urteil negativ für Ingersheim. Jeder der beiden Gemeinden wurde die bis dahin ausgeübte "Gerechtigkeit" gelassen.

Auch die Besigheimer ließen nicht locker. 1570 wollen auch sie wieder in den Forst, und auch dies geht nicht ohne Prozeß ab. 19 Jahre gehen ins Land. Die Entscheidung fällt auch hier gegen die mit den jüngeren Rechten aus. Den Bietigheimern wird 1589 der unangefochtene Besitz der Gerechtsame im Forst zuerkannt.

Dieses alte Recht hat Bietigheim untermauert, obwohl der heute nur noch 250 Hektar große Wald dem Staat gehört, und eine Querstraße zur Ingersheimer Straße nach dem Forst benannt wird.

Bietigheimer Zeitung, Kolumne "Straßennamen" ("rh"), 27. April 1985

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